Unser Verein
Gewässerordnung
1. Der Angler ist verpflichtet die gesetzlichen Bestimmungen, sowie weitergehende Vorschriften des Vereins zu beachten und einzuhalten. Der Angler haftet für Schäden aller Art selbst, der Verein haftet grundsätzlich nicht.
2. Der Jahresfischereischein sowie die Angelerlaubnis sind bei der Ausübung der Angelfischerei mitzuführen und dem Kontrollberechtigten auf Verlangen auszuhändigen, ebensoist dem Kontrollberechtigtenein überprüfen des Fangs und der Fanggeräte zu ermöglichen. Bootsangler müssen auf Zuruf durch die Fischereiaufseher das Ufer anfahren und die üblichen Kontrollen durchführen lassen. Die Kontrolleure besitzen Ausweise mit Lichtbild und sind berechtigt die Angelkarten bei festgestellten Verfehlungen gegen rechtliche Bestimmungen ( Naturschutz, Baggerseeordnung, Fischereigesetz) sowie gegen die Gewässerordnung einzuziehen oder bei geringen Verfehlungen eine Ermahnung auszusprechen und auf der Angelkarte zu vermerken. Bei einem Entzug der Angelkarte entscheidet die Vorstandschaft in ihrer nächsten planmäßigen Sitzung endgültig. Geleistete Gebühren werden nicht zurückerstattet. Strafrechtliche Verfehlungen werden angezeigt.
3. Das Angeln ist nur in der Zone des Allgemeingebrauchs erlaubt. Es dürfen keine Dauerplätze (z.b. Stege, Treppen, etc. ) angelegt werden. In den §24a-Biotopen sind die Naturschutzgesetze zu beachten. Ein Betreten der Ufer oder das Zerstören der Schilfbestände und Unterwasserpflanzen in den Naturschutzzonen ist verboten. Die nördliche Naturschutzzone darf in der Zeit vom 01.10. -31.03., die südliche in der Zeit vom 01.08. - 28.02. vom Boot aus befischt werden. Ein Befahren des Ringgraben mit Wasserfahrzeugen ist nicht erlaubt.
4. Der Badebereich darf in der Zeit vom 01.10. – 30.04. uneingeschränkt befischt werden. In der restlichen Zeit ist das Angeln nur soweit erlaubt, sofern Badegäste nicht gestört werden.
5. Der Angelplatz ist nach Beendigung des Angelns sauber zu verlassen.
6. Geangelt werden darf von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang. Das Angeln auf Aal ist bis 24:00 Uhr (Sommerzeit : Uhr) erlaubt.
7. Erwachsene dürfen mit 2 Ruten angeln. Drillinge und Zwillingshaken zum Friedfischfang sowie mehrere Haken an einer Schnur sind verboten.
8. Jugendliche Gastangler dürfen nur mit 1 Angel und nur in Begleitung eines Erwachsenen fischen, der im Besitz einer Angelerlaubnis des ASV Untergrombach ist. Die Entfernung zwischen beiden darf nicht mehr als zehn Meter betragen. Für Angehörige der Jugendgruppe und bei Veranstaltungen gelten besondere Regeln. Jugendliche des ASV Untergrombach, die im Besitz eines Jahresfischereischeines und einer gültigen Anglererlaubnis sind sowie das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen alleine und mit zwei Ruten angeln. Sie dürfen dabei aber keine anderen Jugendlichen beaufsichtigen. Angelt ein Kind unter 10 Jahren in Begleitung eines angelberechtigten Elternteils, so darf jeder nur mit 1 Rute angeln. ( Nur Mitgliedern des ASV Untergrombach erlaubt)!
9. Die gefangenen Fische dürfen nicht verkauft, getauscht oder in anderer Form gehandelt werden. Es wird vom Angler ein
waidgerechtes Verhalten und eine fachgerechte Versorgung sowie Verwertung der gefangenen Fische erwartet. Die gesetzlichen Bestimmungen sind dabei einzuhalten.
10. Es gelten die Schonzeiten und Schonmaße nach unten stehender Tabelle. Für die übrigen Fische gelten die gesetzlichen Vorgaben. Pro Angeltag dürfen nicht mehr als drei der in der Tabelle genannten Fische mit genommen werden. Der Fang muß waidgerecht versorgt werden.Die Fische die zurückgesetzt werden müssen, sollen schonend behandeln und unmittelbar nach dem Fang zurückgesetzt werden.
Fischart |
Schonzeiten |
Schonmaße |
Aal |
keine |
40 cm |
Hecht |
15.02. - 15.05. |
50 cm |
Karpfen |
keine |
40 cm |
Regenbogenforelle/Saibling |
01.10. - 28.02. |
35 cm |
Schleie |
15.05. - 30.06. |
30 cm |
Zander |
15.02. - 15.05. |
45 cm |
11. Barsche sowie Sonnenbarsche dürfen aufgrund von Hegemaßnahmen nicht mehr zurückgesetzt werden. Diese Fische sind zu töten und zu verwerten oder unschädlich zu beseitigen.
12. Das große Köderfischbecken darf nur zur Entnahme von Köderfischen beangelt werden. Pro Tag dürfen maximal 5 Köderfische entnommen werden. Gefangene Raubfische ( Aal, Hecht ) sind in den großen See umzusetzen, Karpfen und Schleien verbleiben im Köderfischbecken. Für Barsche gilt Artikel 11.
13. Eine Fangliste ist zu führen, diese ist Bestandteil der Angelkarte. Die Fangliste ist am Jahresende dem Verein zur Verfügung zu stellen. Kapitale Fänge sind der Vorstandschaft zur Erstellung einer Fangstatistik zu melden.
14. Das Befahren des Baggerseegeländes ist nur an der Westseite bis zum Ende des Zaunes erlaubt. Die Fahrzeuge müssen auf der Waldseite geparkt werden. Der Parkausweis ist im Fahrzeug deutlich sichtbar auszulegen.
15. Boote dürfen am See nur benutzt werden, wenn sie der Vorstandschaft gemeldet sind und die ausgegebene Kennnummer deutlich sichtbar am Boot angebracht ist. Unbrauchbare Boote sind zu entfernen.
16. Während des Fischerfestes, incl. Auf. und Abbau ist das Angeln verboten. Bei offizielen Vereinsangeln ( An und Abangeln, Vereinsmeisterschaft und Stadtmeisterschaft ist das Angeln nicht erlaubt.
17. Die Gewässerordnung tritt am 01.01.2011 in Kraft. Sie ist Bestandteil der Angelkarte. Alle vorherigen Gewässerordnungen verlieren somit ihre Gültigkeit. Mündliche Absprachen sind unzulässig.
Bruchsal – Untergrombach, 31. Dezember 2010
Die Vorstandschaft